Promotionsstudium
Inhaltsverzeichnis
- Herzlich Willkommen an der Fakultät Umweltwissenschaften
- Zulassungsvoraussetzungen
- Promovendus
- Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
- Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- Immatrikulation ins Promotionsstudium
- Zusatzleistungen & Eignungsfeststellung
- Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Abgeschlossene Promotion und ALUMNI Netzwerk
- Ansprechpersonen
Herzlich Willkommen an der Fakultät Umweltwissenschaften
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Umweltwissenschaften promovieren möchten, und wünschen Ihnen für Ihr Promotionsvorhaben viel Erfolg!
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Promotionsverfahren. Wie die Promotion abläuft – alle Phasen und Schritte – erfahren Sie in unserer
Übersicht zum Promotionsprozess.
Wenn Sie Fragen zur Promotion haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre betreuende Hochschullehrerin oder Ihren betreuenden Hochschullehrer oder an die unten angegebenen Ansprechpersonen.
Am 25.03.2026 ist die neue Promotionsordnung vom 02.02.2026 in Kraft getreten (Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden Nr. 2/2026 vom 24.03.2026, S. 8).
Für alle bereits eingeschriebenen Promovierenden: Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen (§ 22) in der neuen Promotionsordnung.
Hinweis zur Übergangszeit
Die neue Promotionsordnung vom 02.02.2026 ist am 25.03.2026 in Kraft getreten und ist im Download-Bereich abgelegt.
Gemäß § 22 Übergangsregelungen der neuen Promotionsordnung bleibt die alte Promotionsordnung für ein Jahr in Kraft. Bis zu 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Ordnung kann der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten und nur für ein bereits eröffnetes oder nur in Verbindung mit dem Antrag auf Eröffnung eines bereits angenommenen Promotionsvorhabens entscheiden, dieses auf Grundlage der Bestimmungen der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 22. August 2014 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden Nummer 5/2014 vom 11. September 2014, S. 63) zu Ende zu führen.
| WICHTIG: Eröffnungsanträge für einen Abschluss nach alter Promotionsordnung von 2014 können nur noch bis 21.12.2026 im Promotionsamt angenommen werden (es zählt der Eingang bei den Koordinator:innen der Fachrichtungen)! Für später eingereichte Anträge der Eröffnung nach alter Ordnung kann keine Garantie übernommen werden, dass diese bis zum letztmöglichen Termin des Promotionsausschusses im März 2027 behandelt werden. Das hängt davon ab, wie hoch der Korrekturbedarf ist. Bitte beachten Sie für die Einreichung zuvor die Termine der Fachausschüsse in den Fachrichtungen. Diese behandeln den Antrag mind. zwei Wochen vor dem Promotionsausschuss! |
Alle nach Inkrafttreten der neuen Ordnung beginnenden Promotionsvorhaben sind auf der Grundlage dieser neuen Ordnung v. 02.02.2026 durchzuführen. Entscheidungen über die Annahme als Doktorand:in, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Ordnung getroffen wurden, behalten ihre Gültigkeit; darüber hinaus findet die neue Ordnung Anwendung. D.h. alle laufenden Verfahren wechseln am 25.03.2027 automatisch in die neue Promotionsordnung.
Für Verlängerungsanträge der Bearbeitungszeit von Verfahren, die in die neue Ordnung übergehen, hat der Promotionsausschuss am 29.06.2026 folgende Regelung beschlossen: Sollten bereits Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit nach alter Promotionsordnung v. 2014 genehmigt vorliegen, darf nach dem Wechsel in die neue Promotionsordnung v. 2026 maximal ein weiterer Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Neuerungen im Überblick
- Die aktuelle Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen gilt für alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden und ist somit auch für Sie als Promovierende:n bindend. Sie sind nunmehr verpflichtet, mindestens vier UE à 45 Minuten im Rahmen einer Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) zu absolvieren. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in § 10 Abs. 1 Nr. 6 der neuen Promotionsordnung. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist die Teilnahme an einer solchen Schulung nachzuweisen.
Schulungen werden z.B. von der Graduiertenakademie der TU Dresden angeboten. - Neben der Hauptbetreuungsperson benötigen Sie ist mindestens eine weiterere erfahrene Wissenschaftlerin oder ein weiterer erfahrener Wissenschaftler als Teil eines
Betreuungsteams. - Darüber hinaus sieht die Satzung vor, dass die Dissertation von mindestens einer bzw. einem hauptamtlich außerhalb der TU Dresden tätigen Gutachterin bzw. Gutachter beurteilt werden soll, die bzw. der weder an der inhaltlichen Betreuung noch fachlichen Erstellung der Dissertation beteiligt war. Genaue Festlegungen zu den Gutachter:innen finden Sie in § 11 Abs. 6 unserer neuen Promotionsordnung.
- Beachten Sie bitte die leicht geänderten Regelungen bei kumulativen Dissertationen. Mit der neuen Promotionsordnung sind drei zusammenhängende Publikationen notwendig (mindestens zwei davon als Erstautorin oder Erstautor), wobei die Arbeit in Qualität und innerer Kohärenz einer monographischen Dissertation entsprechen muss.
- Mindestens ein Manuskript als Erstautorin oder Erstautor muss in einem anerkannten internationalen Journal oder einem Fachbuch mit Fachgutachtersystem (im Rahmen eines verlagsseitigen Reviewprozesses) bereits publiziert, oder nachweislich zur Veröffentlichung vom Verlag akzeptiert sein.
- Ein zweites Manuskript als Erstautorin oder Erstautor muss nachweislich von einem Verlag zur Begutachtung angenommen sein.
- Der thematische Zusammenhang der Arbeiten und ihr methodisch-technischer Hintergrund sind von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden im Rahmen einer gesonderten Abhandlung schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation.
- Keiner der eingereichten Fachartikel darf vor dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand erschienen sein.
- Für Promovierende in der Humangeographie und angelehnten Fachgebieten ist es ab jetzt möglich, den akademischen Grad Dr. phil. zu erlangen. Auch Promovierende, die einen Wechsel des akademischen Grades zum Dr. phil. anstreben, können nun einen schriftlichen Antrag zum Wechsel an den Promotionsausschuss stellen.
Achtung: Damit ist allerdings auch ein Wechsel in die neue Promotionsordnung verbunden, und es gelten damit die neuen Regeln. - Ein Führungszeugniss (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) muss erst mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens eingereicht werden. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig in Ihrer zuständigen Meldebehörde einen Antrag.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Anforderungen der Fakultät Umweltwissenschaften an die Bewerber:innen für eine Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 02.02.2026 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich in der Regel eine Gesamtnote "gut" in einem abgeschlossenen Hochschulstudium in einem einschlägigen universitären Studiengang voraus – normalerweise ein Diplom- oder Masterstudium mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Zudem benötigen Sie eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer der Fakultät oder einen TUD Young Investigator der Fakultät und mindestens eine weitere Betreuungsperson (i.d.R. von der TU Dresden und mit habilitationsadäquaten Leistungen), die sich bereit erklären, Sie gemeinsam als Betreuungsteam während Ihrer Promotion wissenschaftlich zu begleiten.
Promovendus
Alle Vorgänge, die Ihr Promotionsvorhaben betreffen (z.B. Antrag auf Annahme als Doktorand:in ganz zu Beginn, Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bei Einreichung der Dissertation, Änderungsanträge z.B. Verlängerung der Bearbeitungszeit oder Änderung der Dissertationsart), werden über das Promovierendenmanagement-System Promovendus von Ihnen initiert und vom Promotionsamt verwaltet.
Um die Promovendus-Plattform nutzen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Mitarbeiter:innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Login an der TU Dresden besitzen, kann durch Ihre Betreuungsperson ein Gast-Login im Self-Service-Portal der TU Dresden beantragt werden.
Für alle Fragen zu Ihrem ZIH-Benutzerkonto steht Ihnen der Service Desk der TU Dresden zur Verfügung.
Annahme als Doktorand:in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät Umweltwissenschaften gemäß §§ 6, 7 und 9 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 02.02.2026 (§§ 6, 7 und 8 der Promotionsordnung aus 2014). Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerberin oder des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Umweltwissenschaften zu promovieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie den akademischen Titel Ph.D. an unserer Fakultät zur Zeit nur erlangen können, wenn Sie in einem der folgenden Doktorandenprogramme zugelassen sind: Joint Doctor of Philosophy Degree in a Nexus Approach to the Sustainable Management of Environmental Resources, Joint Junior Doctoral Researcher Programme in a Nexus Approach to the Sustainable Management of Environmental Resource, oder Resource Nexus for Sustainability Transformations (NEXtra).
Für alle Promotionsvorhaben gilt, dass bis zur Eröffnung (bei Abgabe der fertigen Dissertation) eine Anpassung des angestrebten Doktorgrades möglich ist. Voraussetzung dafür ist immer, dass die fachlichen und formalen Bedingungen erfüllt sind. Darüber entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät, nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
- Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften NEU (02.02.2026)
- Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften alt (22.08.2014)
- Studienordnung für das Promotionsstudium Umweltwissenschaften (21.09.2016)
- Rahmenordnung Verarbeitung personenbezogener Daten (13.12.2021)
- Besetzung des Promotionsausschusses
| Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt elektronisch über Promovendus UND schriftlich in Papierform im Promotionsamt / Dekanat. |
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand:in generiert, welches Sie unbedingt auch ausgedruckt und unterschrieben an der Fakultät Umweltwissenschaften einreichen müssen.
Wichtig: Der Papierantrag ist das rechtsverbindliche Dokument!
Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Informationen und Dokumente zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Annahme als Doktorand:in einreichen müssen:
- das geplante Thema der Dissertation und der angestrebte akademische Grad
- Betreuungsvereinbarung (inkl. Arbeitsplan) mit den fachlich zuständigen und verantwortlichen Betreuungspersonen in Kopie inkl. Unterschrift des/der betreuenden Hochschullehrer bzw. Fachhochschullehrer bei kooperativen Verfahren
Bei Industriekooperationen: Zusatzvereinbarung bei einer Promotion in Kooperation mit Unternehmen (Industriepromotion)
Für Kandidat:innen des UNU Resource Nexus: Bewerbungshinweise beachten - amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch
des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses - amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch
von Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses - amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch
aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse - Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- aktueller, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (CV) mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, Veröffentlichungsverzeichnis sowie Kontaktadresse
- urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina im Zweifelsfall in amtlich beglaubigter Form
- schriftliche Erklärung über gegebenenfalls zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren
- handschriftlich oder elektronisch signierte Erklärung zur Annerkennung der Promotionsordnung und der an der Technischen Universität Dresden geltenden „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, sofern bereits vorhanden
Siehe hierzu die Angebote der Graduiertenakademie
Dekanat Promotionsangelegenheiten
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Tillich-Bau, Raum 16 EG Helmholtzstr. 6/8
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Dekanat/Promotionsangelegenheiten Prodekanin der Fakultät Umweltwissenschaften Helmholtzstr. 10
01062 Dresden
Organisatorische Betreuung in den Fachrichtungen:
Fachrichtung Forstwissenschaften: Frau Jana Posselt
Fachrichtung Geowissenschaften: Frau Dr.-Ing. Anja Jahn
Fachrichtung Hydrowissenschaften: Frau Dr. Susann Kutzner
Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Informationen zu öffentlichen Beglaubigungsstellen für Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Seite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, werden Ihre Unterlagen vor der Annahme als Doktorand:in von der Fakultät Umweltwissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das International Office der TU Dresden geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
Immatrikulation ins Promotionsstudium
Wir empfehlen, dass Doktorand:innen sich an der TU Dresden immatrikulieren. Über die vielfältigen Vorteile der Immatrikulation (z.B. Vergünstigungen beim Deutschlandticket, bei MOBIbike sowie beim Studentenwerk) können Sie sich auf der Website des ServiceCenterStudium informieren. Dort finden Sie auch Hinweise zur Online-Bewerbung sowie die Immatrikulationsordnung der TU Dresden.
Bewerber:innen aus dem Ausland bitten wir, sich zusätzlich auf den Seiten des International Office der TU Dresden zu informieren.
Bewerber:innen können nur dann als Promotionsstudierende an der Fakultät Umweltwissenschaften immatrikuliert werden, wenn der Promotionsausschuss sie zuvor in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen hat.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Für eine Verlängerung des Promotionsstudiums ist ein Antrag an den Immatrikulationsamt zu stellen, den die betreuende Hochschullehrerin oder der betreuende Hochschullehrer sowie die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschuss unterschreiben müssen. zum Antragsformular
| Achtung: Nach der neuen Promotionsordnung von 2026 darf ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit nur einmal wiederholt werden. Dieser muss begründet werden. Je Antrag darf eine Verlängerung von max. drei Jahren vom Promotionsausschuss gewährt werden. |
Zusatzleistungen & Eignungsfeststellung
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Module) oder mit der Absolvierung einer Eignungsfeststellungsprüfung nach § 7 der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften bei fachfremden Abschlüssen verbunden werden. Diese werden in der Betreuungsvereinbarung mit den Betreuungspersonen oder vom Promotionsausschuss festgelegt und der Interessentin oder dem Interessenten mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme bzw. nach Beratung zur Annahme als Doktorand:in mitgeteilt.
Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung ist je nach Art der Zusatzleistung entweder vor dem Antrag auf Annahme (z.B. Eignungsfeststellung) oder bis zur Eröffnung (z.B. zusätzliche Module) zu erbringen.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
| Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt elektronisch über Promovendus UND schriftlich in Papierform im Promotionsamt / Dekanat. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. |
Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Dokumente zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens einreichen müssen:
- aktueller, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (CV) mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
- der Bescheid über die Annahme als Doktorand:in in Kopie und der Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen, im Zweifelsfall im Original oder in amtlich beglaubigter Form
- vier Druckexemplare in deutscher oder englischer Sprache und 1 elektronische Fassung der Dissertation (als PDF Datei); in Absprache mit den Gutachter:innen darf die Anzahl auf max. ein Exemplar reduziert werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung)
- Veröffentlichungsverzeichnis
- schriftliche oder elektronisch signierte Erklärung der Doktorandin oder des Doktoranden zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Anlage 2 der Promotionsordnung)
- Nachweise über den Abschluss von Zusatz- oder Ergänzungsstudien
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als drei Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung (falls noch nicht mit Antrag auf Annahme vorliegend) zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis", mindestens im Umfang von vier Unterrichtseinheiten. Siehe hierzu z.B. die Angebote der Graduiertenakademie der TU Dresden; Nachweise externer Angebote können auch eingereicht werden.
-
bei kumulativer Dissertation: schriftliche formlose Bestätigung und Erläuterung der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 der Promotionsordnung
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Fakultät Umweltwissenschaften vom 02.02.2026.
Hinweis zu einem Sperrvermerk
Auf Antrag kann der Promotionsausschuss eine Sperrfrist gewähren. Bis zum Ablauf dieser Frist darf die Dissertation nicht veröffentlicht werden, weil die Doktorandin oder der Doktorand entsprechende Vereinbarungen mit Dritten getroffen hat. Der Antrag auf eine Sperrfrist ist schriftlich beim Promotionsausschuss einzureichen, spätestens zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Der Antrag muss eine Begründung für die beantragte Sperrung enthalten und sowohl von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden als auch von den Betreuungspersonen unterschrieben werden.
Anlage 3: Antrag auf Sperrvermerk zur Dissertation
Es kann eine Sperrfrist von maximal einem Jahr beantragt werden. Im begründeten Ausnahmefall kann die Sperrfrist einmalig um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens vier Wochen vor Ende der ursprünglichen Sperrfrist beim Promotionsausschuss eingehen.
Hinweise zur formalen Gestaltung der Dissertation
Das Titelblatt Ihrer Dissertation wird in der Sprache, in der die Diessertation verfasst wurde, gedruckt.
Muster Deckblatt
Das Titelblatt soll folgende Informationen enthalten:
- Name der Fakultät (Technische Universität Dresden, Fakultät Umweltwissenschaften)
- Thema der Dissertation
- Ihr vollständiger Name und Titel
- die Namen Ihrer Gutachter, Universität/Institution, Land (wenn Ausland)
- Tag der Verteidigung (erst zur Abgabe in der SLUB fällig)
Auf den Internetseiten der SLUB Dresden finden Sie weitere Hinweise zur formalen Gestaltung sowie auch Möglichkeiten zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird direkt an die Fakultät gesendet. Dafür muss bei Beantragung des einfachen Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt /Bürgeramt Dresden Plauen, Nöthnitzer Str. 2, 01187 Dresden) folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Umweltwissenschaften
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
Abgeschlossene Promotion und ALUMNI Netzwerk
Die bisher abgeschlossenen Promotionen können in Qucosa eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler:innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte das Alumni-Registrierungsformular.
Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden, das Netzwerk INREM für TUD-Alumni der Umweltwissenschaften sowie die internationalen TUD-Alumnibotschafter:innen hinweisen.
| Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Kontaktadresse dem Promotionsamt / Dekanat für eine lückenlose Kommunikation stets mit. |
Ansprechpersonen
Dekanat Umweltwissenschaften
© Roger Günther
Dekanatsleiterin
NameFrau Mandy Arndt M.A.
Gremienbetreuung, Qualitäts- und Kommunikationsmanagement
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Dekanat Promotionsangelegenheiten
Dekanat Promotionsangelegenheiten
Besuchsadresse:
Tillich-Bau, Wegen Baumaßnahmen ab 17.06.25: Helmholtzstr. 6/8
01069 Dresden
Besuchsadresse:
Tillich-Bau, Raum 16 Helmholtzstr. 6/8
01069 Dresden
© Carola Queitsch
Mitarbeiterin Dekanat
NameFrau Andreea Stefan M.A.
Promotionsangelegenheiten
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Fachrichtung Forstwissenschaften
Frau Jana Posselt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Fachrichtung Geowissenschaften
© TUD/Kretzschmar
Koordinatorin Geowissenschaften, Promotionsangelegenheiten
NameFrau Dr.-Ing. Anja Jahn
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Fachrichtung Hydrowissenschaften
© TU Dresden
Frau Dr. Susann Kutzner
Koordinatorin Hydrowissenschaften, Promotionsangelegenheiten
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Chemie-Neubau, Raum P 205 Bergstr. 66
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Fakultät Umweltwissenschaften
Fachrichtung Hydrowissenschaften
01062 Dresden
Sprechzeiten:
- Montag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 12:00 - 14:00
Für die Sprechzeit bitte ich um vorherige Anmeldung per E-Mail mit Angabe des Anliegens und des ungefähren Zeitbedarfs.