Informationen für Outgoing-Studierende
Informationen für Outgoing Studierende (Studierende der TU Dresden)
Ein integraler Bestandteil des Bachelorstudiums der Internationalen Beziehungen ist ein mindestens einsemestriges Studium an einer ausländischen Universität Ihrer Wahl. Masterstudierende haben fakultativ die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren.
Sie finden hier umfangreiche Informationen zu den internationalen Kooperationspartner des Zentrums und der TU Dresden, zu den Bewerbungsmodalitäten sowie zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Im Ausland studieren
Dieses erfolgt an einer Institution Ihrer Wahl. Das Zentrum für Internationale Studien bietet Ihnen exklusive Plätze für IB-Studierende innerhalb eigener Kooperationen. Hier finden Sie eine Liste der ca. 30 universitären Partner des ZIS im europäischen und außereuropäischen Raum.
Sie können sich auch für andere universitäre Programme bewerben, wie TUD Weltweit. Viele passende Angebote finden Sie auch bei Auslandskooperationen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, des Instituts für Politikwissenschaft oder bei IRGET. Bitte beachten Sie abweichende Bewerbungsfristen!
Schritt 1. : Infoveranstaltung.
Am Anfang eines jeden Wintersemesters findet für die BA-Studierenden des 3. Fachsemesters sowie die MA-Studierenden des 1. Fachsemesters eine Infoveranstaltung zur Gestaltung des Auslandssemesters statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Schritt 2. : Bewerbung.
Die Bewerbung auf Austauschplätze erfolgt an der TUD über eine Mobilitätsplattform, in der alle verfügbaren Partnerhochschulen abgebildet sind. Nach einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie ein Angebot, welches in der Regel innerhalb von fünf Tagen angenommen oder abgelehnt werden soll. Danach werden Sie durch uns, entsprechend den Nominierungsfristen, an der Gasthochschule nominiert und im Anschluss bewerben Sie sich dort selbständig (bitte die Fristen beachten!).
Weiterführende Informationen finden Sie unter Bewerbungsmodalitäten.
Schritt 3. : Erstellung des Learning Agreements.
Digital Learning Agreement (DLA) - für ERASMUS-Kooperationen obligatorisch, für andere Partnerschaften ggf. fakultätiv - eine Vereinbarung zu den Lerninhalten während des Auslandsaufenhalts.
Weitere Informationen zum Learning Agreement finden Sie unter "Hinweise zum Learning Agreement".
Schritt 4. : Änderungen im Learning Agreement.
In den ersten Wochen des Auslandsaufenthaltes kann man das erstellte Learning Agreement einmal anpassen. Kollidieren die Stundenpläne? Wird die Veranstaltung nicht mehr an der Gastuniversität angeboten oder passt sie einfach nicht in das Curriculum? Dafür ist die Tabelle A2 in einem DLA vorgesehen.
Wichtig: nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes kann man im Learning Agreement keine Änderungen mehr durchführen.
Schritt 5. : Transcript of Records und Antrag auf Anerkennung
Alle Leistungen des Auslandssemesters werden in einem amtlichen Dokument, dem s.g. Transcript of Records, widergespiegelt. Dieses ist gleichzeitig der Nachweis der im Ausland erbrachten Leistungen und zu einem späteren Zeitpunkt die Grundlage für die Anrechnung der Auslandsleistungen.
Wichtig: es erfolgt keine automatische Anerkennung! Mehr dazu unter Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen .
- Wie organisiere ich einen Auslandsaufenthalt?
- Mit Erasmus in die Welt
- Bewerbungsmodalitäten
- Nach der Zusage - wie geht es weiter?
- Vorbereitende Sprachförderung
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Regionalbotschafter als Ansprechpartner im Ausland
- Programme und Fördermöglichkeiten