Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nach dem Studienaufenthalt im Ausland.
Im Bachelor müssen Leistungen im Umfang von 20 ECTS verpflichtend eingebracht werden, mehr ist im Wahlpflichtbereich möglich.
Im Master haben Studierende die Möglichkeit, im Ausland erbrachte Studienleistungen einzubringen, es besteht aber keine Verpflichtung.
Bitte reichen Sie vollständige und aussagekräftige Unterlagen ein:
- korrekt ausgefüllter Antrag (in Papierform und eigenhändig unterschrieben)
- originales Transcript of Records der Partnerhochschule bzw. Übermittlung des Zugangscodes bzw., bei digitaler Zusendung, Weiterleitung der E-Mail der Partnerhochschule als Mailanhang an
- originale aussagekräftige Kursbeschreibungen der Hochschule in Englisch (bitte je Kurs eine pdf-Datei oder Link)
--> zwingend notwendig sind Syllabi inkl. Literaturangaben, weiterhin ggf. Slides, Bestätigungen der Lehrkräfte
--> gibt es keine englische Kursbeschreibung, dann reichen Sie die Kursbeschreibung in Originalsprache sowie eine als solche gekennzeichnete Translator-Übersetzung in Deutsch oder Englisch ein.
Alle Studiengänge PO 2022
Eine Anrechnung von Auslandsleistungen kann bei bestehender Äquivalenz auf im Studiengang angebotene Module (Fachanrechnungen) oder aber als eine strukturelle Anrechnung geprüft werden. Im Fall von Katalogmodulen erfolgt die Anrechnung strukturell, um eine evtl. Belegung des Moduls in Dresden weiterhin zu gewährleisten.
Bachelor IB PO 2017
Auslandsleistungen können in die Wahlpflichtmodule BA-IB-ID2, BA-IB-S, BA-IB-P-EF bzw. BA-IB-P-AQUA1 eingebracht werden. Es dürfen nur in drei der Module Leistungen eingebracht werden.
Master IB PO 2017
Auslandsleistungen können im Profilbereich (Vertiefung oder Transdisziplinäre Ergänzung) eingebracht werden.
Fachliche Anrechnungen
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden gemäß unserer Modulstruktur anerkannt. Erfolgt die Anerkennung in ein bestehendes Modul, erhalten Sie die ECTS des Moduls.
Strukturelle Anrechnung
Es erfolgt eine Übernahme der tatsächlich erbrachten ECTS und der originalen Kursbezeichnung (englisch) entsprechend Ihres Transcript of Records. Die Zuordnung erfolgt zum jeweiligen Kernfach bzw. den Ergänzenden Qualifikationen.
Entsprechend unserer Prüfungsordnungen werden Noten nur übernommen, wenn die Notensysteme vergleichbar sind. Bei unvergleichberen Notensystemen - und das ist leider bei den allermeisten Partnerhochschulen der Fall - wird nur der Vermerk "bestanden" aufgenommen. Es besteht also kein rechtlicher Anspruch auf eine Notenumrechnung nach Ihrer Rückkehr.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- korrekt ausgefülltem Antrag
- Transcript of Records im Original
- originale aussagekräftige Kursbeschreibungen der Hochschule in Englisch (bitte je Kurs eine pdf-Datei oder Link)
--> zwingend notwendig sind Literaturangaben, weiterhin ggf. Syllabi, Slides, Bestätigungen der Lehrkräfte
Nein, aber Sie können es. Es besteht auch während der Beurlaubung die Möglichkeit, Studien-und Prüfungsleistungen zu erbringen. Über Vor- und Nachteile einer Beurlaubung lassen Sie sich bitte im Immatrikulationsamt beraten.
Alle Informationen zur Beurlaubung vom Studium finden Sie auf der Homepage des Immatrikulationsamtes.
Sprachkurse können im Bachelor in AQA eingebracht werden, im Master im Modul MA-IB-ELFa.
Im Bachelor können, wenn im Ausland erbracht, auch Kurse der Zweitsprache eingebracht werden, wenn sie der Landessprache entsprechen und im Niveau über den Dresdner Kursen lagen (Französisch/Spanisch C1+, Russisch B2).